Am 21. Januar kam es zu einer Novelle des Strafgesetzbuches. Das kommt öfter mal vor. Es war die 49. Änderung. Die im Großen und Ganzen wegen dem Fall Edathy lanciert wurde. Der Auslöser hat natürlich herzlich wenig mit Partyphotografie zu tun.
Doch heißt es nun in §201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen): Weiterlesen